FAQ - Häufig gestellte Fragen
GESUNDHEIT UND BEHANDLUNGEN
An der Gesundheitsversorgung auf Guernsey sind das dortige Health and Social Services Department sowie private Ärzte für Allgemeinmedizin beteiligt. Sie unterliegt nicht dem britischen staatlichen Gesundheitsdienst (National Health Service).
Der Bailiwick (Amtsbezirk) of Guernsey hat mit verschiedenen Ländern reziproke Krankenpflegeabkommen geschlossen, welche Besucher aus den entsprechenden Ländern zu unmittelbar notwendigen Behandlungen während ihres Aufenthaltes auf Guernsey berechtigt.
Die meisten Ärzte, Zahnärzte und sonstige, im Gesundheitswesen Tätige, wie zum Beispiel Physiotherapeuten, sind auf privater Basis tätig und alle Patienten müssen eine Behandlung bezahlen. Eine Behandlung kann in der Praxis, in der Unterkunft oder in der Notaufnahme des Princess Elizabeth Hospital geleistet werden. Eine erforderliche Aufnahme in der Krankenstation sowie medizinische Betreuung werden nur Staatsangehörigen aus Ländern mit rezi
prokem Abkommen kostenlos gewährt.
Für Beförderungen mit Krankenwagen werden außerdem Gebühren erhoben. Eine Krankenversicherung wird dringend empfohlen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Health and Social Services Department unter 44 (0) 1481 725241 (Apparat 4544 bzw. 4711).
Länder mit denen ein Krankenpflegeabkommen geschlossen wurde: Australien, Österreich, Barbados, Island, Portugal, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, Jersey, Neuseeland, Isle of Man und Schweden.
HAUSTIERE
Katzen und Hunde dürfen nur ohne EU-Heimtierausweis einreisen, wenn sie direkt von dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Irland nach Guernsey reisen (entweder per Schiff oder Fähre bzw. Privatyacht oder mit dem Flugzeug bzw. Privatflugzeug), jedoch darf eine solche Reise kein Land außerhalb von Großbritannien und Nordirland oder den Kanalinseln mit einbeziehen.
Katzen und Hunde vom europäischen Festland (bzw. Haustiere aus Großbritannien und Nordirland, die auf das europäische Festland reisen und über Guernsey wieder zurückkehren) dürfen nur über die (einzige) genehmigte Route mit Condor Ferries von St. Malo reisen. Haustiere vom europäischen Festland müssen über einen EU-Heimtierausweis verfügen und gemäß der Haustier-Reiseverkehrsregelung (Pet Travel Scheme) gegen Zecken und Bandwürmer behandelt worden sein, bevor sie die Reise nach Guernsey antreten. In St. Malo wird vom Condor-Personal geprüft, ob das Haustier alle Bestimmungen erfüllt. Haustiere, die die Bestimmungen nicht erfüllen, werden nicht auf die Fähre nach Guernsey gelassen. Bitte informieren Sie sich bei Condor Ferries über das Reisen mit Haustieren, bevor Sie Ihre Reisebuchung vornehmen.
EU-Heimtierausweise sind beim Tierarzt erhältlich, die Vorbereitung zur Reisefähigkeit für ein Haustier dauert zwischen 7 und 8 Monaten. Haustierbesitzer sollten daher ausreichend Zeit für die Reiseplanung einräumen, um sicherzugehen, dass sie ihr Haustier mitnehmen können. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter 44 (0) 1481 234567 oder per E-Mail: mike.northmore@commerce.gov.gg
Die Website für das britische Department of Environment, Food and Rural Affairs enthält ebenfalls Informationen über die Haustier-Reiseverkehrsregelung unter www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm Bitte setzen Sie sich bei Fragen mit Ihrem Beförderungsunternehmen in Verbindung.
GELD
Die Währung auf Guernsey ist das Guernsey-Pfund, das seine eigenen Banknoten und Münzen hat. Das britische sowie das Jersey-Pfund werden ebenfalls auf den Inseln akzeptiert, jedoch werden die Währungen der Kanalinseln nicht in Großbritannien und Nordirland akzeptiert. Britische Banken tauschen Banknoten der Kanalinseln um. Auf den gesamten Kanalinseln kann mit den wichtigsten Kreditkarten bezahlt werden. Einige Unternehmen nehmen auch Euro in Zahlung, jedoch wird Wechselgeld in der lokalen Währung herausgegeben. Es wird empfohlen, dies im jeweiligen Geschäft vor Kauf abzuklären.
Zwar gibt es auf Guernsey keine Mehrwertsteuer, doch es ist keine zollfreie Insel.
FEST- UND FEIERTAGE
Die Fest- und Feiertage entsprechen denen in Großbritannien und Nordirland. Zusätzlich dazu wird am 9. Mai Liberation Day, der Tag der Befreiung von der deutschen Besatzung, gefeiert.
ZOLLFREIBETRÄGE
Da Guernsey nicht Teil der EU ist, sind die Warenmengen, welche zollfrei eingeführt werden können, wie folgt beschränkt:
• 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos bzw. 50 Zigarren oder 250 Gramm Tabak.
• Zwei Liter Tafelwein (kein Schaumwein/Sekt).
• Ein Liter Spirituosen bzw. starke Spirituosen über 22 % Alkoholgehalt oder zwei Liter starker Wein, Schaumwein/Sekt oder andere Spirituosen bzw. weitere vier Liter Tafelwein (kein Schaumwein/Sekt).
• Fünfzig Liter Bier oder Apfelwein (bzw. eine Kombination aus Bier und Apfelwein)
• Andere Waren und Geschenke bzw. Andenken aus Ländern außerhalb der EU im Wert von £145.
Reisenden unter 17 Jahre stehen die Zollfreibeträge für Tabak und Alkohol nicht zu.
Sollten Sie Waren über einem Wert von £145 einführen, müssen Sie eine Gebühr für den vollen Warenwert leisten und nicht etwa nur für die Differenz zwischen dem Warenwert und den £145. Außerdem können bei Gruppenreisen die einzelnen Freibeträge nicht zusammengefasst auf eine Ware, deren Wert den Freibetrag für einzelne Reisende überschreitet, angewandt werden.
AUSWEISE/PÄSSE
Wenn Sie direkt aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland oder aus der Republik Irland auf den Kanalinseln ankommen, benötigen Sie keinen Pass. Jedoch verlangen alle Beförderungsunternehmen irgendeine Art von Ausweis. Wenn Sie Fragen zu zulässigen Ausweismöglichkeiten haben, setzen Sie sich bitte direkt mit Ihrem Beförderungsunternehmen in Verbindung.
Wenn Sie von außerhalb des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland oder der Republik Irland einreisen, müssen Sie unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit einen gültigen Pass bzw. ein entsprechendes Reisedokument vorlegen – Besucher aus der Europäischen Union können auch ihre jeweiligen Landesausweise vorlegen.
Reisende, die nicht die britische oder irische Staatsangehörigkeit haben, bzw. die Staatsangehörigkeit eines Staates außerhalb der Europäischen Union besitzen, sollten vorab prüfen, ob sie ein Visum benötigen. Ein solches Visum ist, falls erforderlich, vor Antritt der Reise von einem britischen Konsulat bzw. der British High Commission im entsprechenden Land einzuholen.
Weitere Informationen zur Einreise erhalten Sie bei der Guernsey Zoll- und Einwanderungsbehörde (Customs and Immigration Office) unter 44 (0) 1481 741420 oder per E-Mail: enquiries@nationality.gov.gg
AUTOFAHREN IN GUERNSEY
Das Autofahren auf Guernsey ist für die meisten Besucher wohl etwas gewöhnungsbedürftig. Die Straßen sind schmal, es gibt besondere Verkehrsregeln und auch die Straßenschilder sind mitunter unbekannt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist 50 km/h und liegt vielerorts sogar darunter. Achtung - hierbei handelt es sich um Höchstgeschwindigkeiten und nicht um empfohlene Geschwindigkeiten und an vielen Stellen ist eine niedrigere Geschwindigkeit für die allgemeine Verkehrssicherheit empfehlenswert. Bitte fahren Sie vorsichtig auf Guernsey. Wir empfehlen das Informationsblatt ‘Driving in Guernsey is different’, welches hier heruntergeladen werden kann: www.gov.gg/ccm/navigation/travel-transport/information-leaflets/
. Die Broschüre ist außerdem beim Guernsey Information Centre erhältlich. Fahrer müssen versichert sein und über einen gültigen Führerschein verfügen. Auf Guernesy fährt man genau wie in Großbritannien und Nordirland auf der linken Straßenseite.
Auf Guernsey ist das Parken generell gebührenfrei. Jedoch ist für das
Parken in den meisten Parkbuchten an den Straßen und auf den Parkplätzen der
wichtigsten Einkaufszonen Tag und Nacht eine „Parkuhr” zur Anzeige der
Ankunftszeit erforderlich. „Parkuhren” sind beim Visitor Information Centre, am
Airport Information Desk, in der Polizeistation oder ausgewählten
Geschäften erhältlich.
WOHNMOBILE, ANHÄNGER, WOHNWAGEN UND ZELTANHÄNGER
Wohnmobile - dürfen nach Guernsey gebracht werden, vorausgesetzt sie werden zu keiner Zeit als Unterkunft benutzt und nach der Fahrt in einer Garage oder in einem geschlossenen Gebäude untergebracht.
Wohnwagen - sind nicht erlaubt.
Zeltanhänger - für Zeltanhänger ist keine Genehmigung erforderlich.
TELEFON
Die Vorwahl für Guernsey ist 01481 für Anrufe aus Großbritannien und Nordirland und 44 1481 aus dem Ausland. Handynetzwerke funktionieren nur über eine Roaming-Funktion und mit internationalen Vorwahlen. ‘Pay-as-you-go’ Handys funktionieren auf Guernsey nur, wenn ein Abkommen mit dem Netzwerkanbieter existiert. Bitte erkundigen Sie sich im Zweifelsfall bei Ihrem Anbieter.
TRAUUNGEN AUF GUERNSEY
Informationen über gesetzliche Formalitäten, Veranstaltungsorte, Catering und andere Einzelheiten für das große Ereignis finden sie auf www.guernseyweddings.co.uk/legalrequirements.htm
Bitte achten Sie darauf, dass alle Besucher, die auf Guernsey heiraten möchten, die erforderlichen, gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen. Weitere Informationen und Ratschläge erhalten Sie telefonisch beim Standesamt unter 44 (0) 1481 725277
AUSSCHANKZEITEN
Die Öffnungszeiten für Pubs auf Guernsey sind: 10.00 – 00.45 Uhr Montag bis Samstag und 12.00 - 00.45 Uhr an Sonntagen. Es werden nur Erwachsene zugelassen. Kinder haben nur beschränkt Zugang, z.B. zu Gärten oder zum Essen.
RAUCHVERBOT
Auf Guernsey ist das Rauchen in öffentlichen Bereichen verboten. Darunter fallen u. a. Pubs, Restaurants und Hotels. Manche Hotels bieten Zimmer für Raucher an. Bitte informieren Sie sich vor der Buchung Ihrer Unterkunft. Dieses Gesetz trifft auch auf die Insel Herm zu. Auf Sark gilt das Gesetz gegenwärtig nicht. Auf Alderney wird die Einführung des Gesetzes momentan erwogen.
UNTERKUNFT UND ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Sämtliche Betriebe, die Besuchern Unterkünfte auf Guernsey und Herm anbieten, unterliegen den Vorschriften des Tourist Law (Campingplätze ausgenommen). Dieses Gesetz schreibt vor, dass der Betreiber vom Staat Guernsey eine so genannte Boarding Permit, eine Genehmigung für Unterkunftsanbieter, einholen muss, welche am Haupteingang des Grundstücks sichtbar anzubringen ist.
Boarding Permits gelten nur unter Voraussetzung gewisser Bedingungen. Dazu gehören unter anderem angemessener Brandschutz, eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie das Aufrechterhalten der Mindestansprüche für die entsprechende Qualitätseinstufung.
Kunden-Feedback ist für den Beibehalt des Qualitätsniveaus von Unterkünften ausschlaggebend, daher sind Empfehlungen, Kommentare oder Vorschläge stets willkommen.
Sollten Sie in Bezug auf Ihre Unterkunft irgendwelche Beanstandungen haben, möchten wir Sie bitten, der Einrichtung, sowie Ihrem Reiseveranstalter, falls Sie nicht direkt gebucht haben, umgehend alle Probleme mitzuteilen, damit diese Gelegenheit haben, entsprechende Lösungsmaßnahmen einzuleiten. Beschwerden, die erst nach beendetem Urlaub eingehen, sind oft nur auf unzufriedenstellende Weise lösbar.
Bei Unterlassung dieser einfachen Schritte können mögliche, später erhobene Ansprüche eventuell nicht berücksichtigt werden.
Sollten diese Maßnahmen entgegen Erwarten zu keinem zufrieden stellenden Ergebnis führen, wenden Sie sich bitte UMGEHEND an die Quality Development Section unter 44 (0)1481 234567, oder schauen Sie beim Informationscenter vorbei.
Weitere Informationen über andere Gesetzesbereiche auf Guernsey finden Sie auf www.gov.gg